AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (“AVLB”) der Qualivac
Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AVLB“) finden in der jeweils gültigen Fassung auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Qualivac Zentralstaubsauger AG (“Qualivac”) und ihren Kunden Anwendung. Sie bilden Bestandteil des jeweiligen Vertrages und gelten mit der Bestellung, dem Vertragsschluss oder der Besitznahme der Produkte als vorbehaltlos anerkannt.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen oder Abreden sind nur beachtlich, wenn sie von Qualivac unterschriftlich akzeptiert werden.
Angebote / Preise
2.1 Die Angebote in Katalogen, Listen, im Internet etc. sind unverbindlich und verpflichten Qualivac auch nicht, die genannten Produkte am Lager zu halten. Qualivac kann das Sortiment an Produkten jederzeit anpassen.
2.2 Sämtliche in Katalogen, Listen, im Internet etc. angegebene Preise sind freibleibend. Deren jederzeitige Anpassung bleibt vorbehalten.
2.3 Allfällige Kosten für Verpackung, Transport, Ablad etc. sind im Preis nicht inbegriffen und werden jeweils separat in Rechnung gestellt.
Auftragsbestätigungen
3.1 Auftragsbestätigungen von Qualivac sind verbindlich. Weicht eine solche Bestätigung von der Bestellung des Kunden ab, muss er innert 3 Arbeitstagen schriftlich Widerspruch erheben, ansonsten gilt der Kaufvertrag mit dem Inhalt gemäss Auftragsbestätigung als zustande gekommen.
Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
4.1 Bei besonderen Umständen ist Qualivac ermächtigt, kürzere Zahlungsfristen anzusetzen, Barzahlung, eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Unberechtigte Skonto- oder andere Abzüge werden nachbelastet.
4.2 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet Verzugszinsen in Höhe von 5%.
4.3 Qualivac und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt. Alle gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des in Rechnung gestellten Kaufpreises im Eigentum von Qualivac.
Lieferort und –fristen / Übergang von Nutzen und Gefahr
5.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, ohne solche Adresse an den Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden.
5.2 Qualivac bemüht sich nach Kräften, Lieferfristen einzuhalten. Lieferfristen verstehen sich jedoch stets als unverbindlich. Bei Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen dem Kunden weder Entschädigungsansprüche noch ein Rücktrittsrecht zu.
5.3 Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe respektive der Auslieferung der Produkte ab Lager von Qualivac auf den Kunden über.
Gewährleistung
6.1. Der Kunde bzw. ein von ihm beauftragter Transporteur hat die Produkte nach Erhalt ohne Verzug zu prüfen. Die Produkte gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen ab Erhalt, bei versteckten Mängeln innert 5 Arbeitstagen ab Entdeckung, eine schriftliche Mängelrüge bezüglich der Produkte oder Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung erhebt. Mängel und Beanstandungen sind genau zu bezeichnen. Der Einbau oder die Verwendung der beanstandeten Produkte gilt als Genehmigung.
6.2 Bei mangelhaftem Unterhalt, unsachgemässer Behandlung, Verwendung oder Lagerung, Verstössen gegen technische und andere Anleitungen oder Vorschriften von Lieferanten und Herstellern, natürlicher Abnützung oder übermässiger Beanspruchung, der Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche oder ähnlichen Fällen entfallen Mängelrechte des Kunden sowie jede Haftung von Qualivac.
6.3 Bei Produkten, die infolge eines nachweisbaren wesentlichen Fabrikations- und Materialfehlers franko retourniert werden, steht Qualivac die Wahl zu, diese zu reparieren, kostenlos zu ersetzen, eine Preisreduktion zu gewähren oder den Kauf rückgängig zu machen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz jeglicher Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind.
Rücknahme von Produkten
7.1 Nicht benötigte Produkte oder Produkte, die nur zum Testen begutachtet wurden, werden grundsätzlich von Qualivac innert einer Frist von 30 Tagen ab Erhalt kostenlos zurückgenommen und gutgeschrieben, sofern sie originalverpackt sind und/oder sich in einwandfreiem Zustand befinden. Qualivac stellt dem Kunden zu diesem Zweck nach vorgängiger Kontaktaufnahme eine passende Retouretikette zur Verfügung und trägt die mit der Rücksendung verbundenen Kosten. Bei Rückgaben von Produkten ohne vorgängige Absprache mit Qualivac gehen die Transportkosten zu Lasten des Kunden.
7.2 Beschädigte, unsachgemäss gelagerte und gebrauchte Produkte sowie Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
8.1 Verträge, für welche die vorliegenden AVLB gelten, unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.
8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen und den AVLB ergebenden Streitigkeiten ist ausschliesslich der Sitz von Qualivac. Qualivac ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz gerichtlich zu belangen.